Hinweise für Erziehungsberechtigte
für die Teilnahme von Kindern an Kursen im Rahmen der Jungen VHS
Die Aufsichtspflicht der VHS über minderjährige Teilnehmende ist auf die Kurszeit beschränkt. Bis zum Eintreffen der Kursleitung und ab dem Ablauf der Veranstaltungszeit obliegt die Aufsicht den Erziehungsberechtigten.
Bitte tragen Sie als Erziehungsberechtigte Sorge dafür, dass Ihre Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erscheinen und nach Veranstaltungsende umgehend abgeholt werden. Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf oder die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss, informieren Sie uns bitte frühzeitig oder geben der Kursleitung am Veranstaltungstag persönlich Bescheid.
Toilettengänge und Pausen finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
Bei Veranstaltungen für Kinder in Begleitung
Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.
Bitte informieren Sie uns im Vorfeld einer Veranstaltung über mögliche Besonderheiten, wie z.B. Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten (v.a. bei Kochkursen), Verletzungen (z.B. des Trommelfells bei Schwimmkursen) und sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die während der Kurszeit relevant sein könnten.
Wir empfehlen zudem, bei der Anmeldung unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der unsere Kursleitungen Sie während der Kurszeit bei Bedarf erreichen können.


