Teilnahmebedingungen

 

Wer kann teilnehmen?
Grundsätzlich steht die Volkshochschule allen erwachsenen Interessentinnen und Interessenten offen - d.h. wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, bzw. im betreffenden Kalenderjahr 16 Jahre alt werden. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der VHS-Leitung möglich. 
Einige Kurse für Jugendliche unter 16 Jahren und Kinder bietet die Volkshochschule unter besonderen Bedingungen an. Diese finden Sie  im Bereich „Junge VHS“.
Die Veranstaltungen der Volkshochschule verstehen sich als Angebot, mit dem Sie als Teilnehmer*in selbstverantwortlich umgehen. 
Bestimmte Kurse - z. B. im Bereich Körperarbeit, Psychologie, Meditation... richten sich an durchschnittlich gesunde Personen. Sie sollten sich im Zweifelsfalle vor der Anmeldung medizinischen Rat einholen, ob der Kurs Ihrer Wahl für Sie geeignet ist. 

Für die Teilnahmefähigkeit tragen die Teilnehmenden die alleinige Verantwortung.

Wie zahlen Sie das Entgelt?
Durch Ihre Anmeldung verpflichten Sie sich - oder Ihr gesetzlicher Vertreter - zur Zahlung des festgelegten Entgelts. Dieses entrichten Sie in der Regel durch Erteilen eines Lastschriftmandats.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kursentgelt bar in der Geschäftsstelle oder per Überweisung zu begleichen. 
Das Kursentgelt ist spätestens 14 Tage nach Kursbeginn fällig. Die VHS Lengerich bucht in der Regel am 2. oder am 20. eines Monats ab.
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung anmelden, zahlen Sie das gesamte Entgelt auch dann, wenn Sie die Veranstaltung verspätet, nur unregelmäßig oder gar nicht besuchen bzw. abbrechen.

Wie melden Sie sich an?
Es besteht die Möglichkeit, sich persönlich, schriftlich mit einer entsprechenden Anmeldekarte, per FAX, E-Mail sowie telefonisch oder online anzumelden. Die Karte finden Sie in unserem Programmheft oder erhalten sie in der VHS bzw. bei Ihrer Kursleitung.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung über einen Platz im Kurs.. Wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt, geht Ihnen eine kurzfristige Mitteilung zu.

Ein Kurs wird in der Regel nur durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmendenzahl angemeldet ist. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. In Ausnahmefällen können Kurse nach Absprache bei Zahlung eines Zusatzentgeltes trotzdem stattfinden. Darüberhinaus behalten wir uns vor, Kurse aus organisatorischen Gründen zu ändern oder abzusagen.
 

Abmeldung
Jede*r  VHS-Interessent*in erhält nach der Anmeldung eine Widerrufsbelehrung. 
Außerdem ermöglicht die VHS Lengerich/Westf. ihren Teilnehmenden bis 14 Tage vor Kursbeginn eine kostenlose Abmeldung. 
Ab dem 13. Tag vor Kursbeginn werden bei einer Abmeldung 50 % des Kursentgeltes berechnet. Bei Abmeldung am Kurstag  oder sofern der Teilnehmende nach Kursbeginn vorzeitig den gebuchten Kurs (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verpflichtung u.ä.) beendet oder nicht am Kurs teilnimmt, wird das volle Kursentgelt fällig. 
Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, können Sie diesen Vertrag schriftlich gemäß der Bedingungen der Widerrufsbelehrung widerrufen. 
Der Teilnehmende hat das Recht, den Beweis zu führen, dass der VHS kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist.
Abmeldungen sind grundsätzlich nur in der Geschäftsstelle möglich.

Wann erhalten Sie Ermäßigung?
Als Schüler*in, Student*in oder Auszubildende*r und als
-    Arbeitslose*r
-    Schwerbehinderte*r (ab 50 %)
-    Sozialhilfeempfänger*in
-    Wohngeldempfänger*in
-    Empfänger*in von SGB II-Leistungen
zahlen Sie das ermäßigte Entgelt, es sei denn, im Programmheft ist etwas anderes vermerkt. 
Darüber hinaus gibt die VHS in begründeten Einzelfällen Ihrem Antrag auf Entgeltermäßigung oder -befreiung statt.  Für Fahrten und Studienreisen gilt die Ermäßigungsregelung nicht.

Datenschutz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt arbeiten. Ihre Daten verwenden wir allein zur Erbringung unserer Leistungen. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben (siehe Datenschutzbestimmungen)


Beachten Sie die Hausordnung! 
Die Veranstaltungen der VHS finden in verschiedenen Gebäuden statt. Beachten Sie bitte die jeweilige Hausordnung. Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden generell nicht gestattet. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände der VHS Lengerich untersagt.

Wer haftet?
Für die Teilnehmenden besteht ein begrenzter Unfallversicherungsschutz. Die VHS übernimmt keine Haftung bei Sachbeschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Garderobe mit in den Unterrichtsraum zu nehmen.


Termine:
Das Studienjahr der Volkshochschule umfasst zwei Semester:
das erste Semester (I) von Januar bis Juli
das zweite Semester (II) von August bis Dezember.
An Feiertagen und während der Schulferien finden in der Regel keine Kurse und Arbeitsgemeinschaften statt: Bitte beachten Sie, dass wir in den Schulferien NRW nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben.
 

Mitteilungen der VHS:
Fallen einzelne Termine kurzfristig aus, werden Sie von uns umgehend, in der Regel telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Wir bemühen uns, die Termine nachzuholen. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird, berechtigen der Wechsel oder Verschiebungen im Kursablaufplan den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. 
Unsere Kursleitungen erstellen Texte und Unterrichtsinhalte gelegentlich mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) und überarbeiten diese. Die Verantwortung für die  Kennzeichnung  liegt in diesen Fällen bei der jeweiligen Kursleitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie  bitte der örtlichen Presse oder unserer Homepage www.vhs-lengerich.de.