Änderungen und Informationen zur Bezuschussung der Gesundheitskurse durch die Krankenkassen

In der Vergangenheit war es möglich, unter bestimmten Umständen eine teilweise Erstattung von VHS-Kursgebühren durch die Krankenkasse zu erhalten. Nach Vorlage der von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigungen hat Ihre Krankenkasse individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention unterstützt werden konnte.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit einigen Jahren die bundesweist Kursprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von präventionsangeboten, also auch wir als VHS, soll jetzt jeden einzelnen Gesundheitskurs bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V prüfen und bestätigen lassen.

Hierzu müssten wir:

  • Sämtliche Kursleiterqualifikationen nachweisen und einreichen.
  • Für jeden Kurs und einzelnen Kurstermin das Kurskonzept und detaillierte "Stundenbilder" vorlegen.
  • Schriftliche Unterlagen für die Teilnehmenden vorlegen.
  • Vorab einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit des Kurses erbringen.
  • Zusätzlich wird reglementiert, dass ein Kurs zum Beispiel nicht öfter als 12 mal 90 Minuten und mit maximal 15 Teilnehmern stattfinden darf.
  • Jede Teilnahmebescheinigung muss durch Unterschrift der VHS verpflichtend erklären, dass sie alle Vorgaben erfüllt, die in einem mehr als 100-seitigen Leitfaden Prävention festgehalten sind, der vom GKV-Spitzenverband erstellt und letztmalig 2016 aktualisiert wurde.
  • Der Volkshochschule wird bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher und personeller Voraussetzungen mit einer Geldstrafe gedroht.

Dies sind originäre Aufgaben und Entscheidungen, die von einer Krankenkasse weiterhin selbst erbracht werden müssen.

Unser Anspruch an Präventionskurse ist definitiv ein anderer.
Wir erachten es unter pädagogischen Gesichtspunkten für wenig sinnvoll bis kontraproduktiv, wenn in allen Kursen jedes Semester ein identisches Programm abgespult werden muss. Die Volkshochschule Lengerich/Westfalen zeichnet sich nicht zuletzt auch durch ihre Vielfalt in den Kursangeboten aus blickt mit Stolz auf kompetente Kursleiterinnen und Kursleiter, die jedes Semester tolle und vielfältige Kurse anbieten und damit viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfreuen. Wir setzen auf die Qualität unserer erfahrenen, bestens aus- und fortgebildeten Kursleiterinnen und Kursleiter, die individuell auf die Teilnehmer eingehen.

Wir haben uns deshalb entschieden, ab sofort keine Registrierung unserer Gesundheitskurse mehr bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen.

Sofern Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen haben, erhalten Sie weiterhin nach Abschluss ihres für die Förderung infrage kommenden VHS-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese enthält Angaben zur Kursdauer und der Kursgebühren. Zudem werden die Kursleiterqualifikationen darauf vermerkt. Mit dieser Bescheinigung können Sie mit Ihrer Krankenkasse Ihre individuelle Förderung abklären.

Auf diesem Weg kann Gesundheitsbildung an der VHS weiterhin unbürokratisch, datengeschützt und vor allem qualitativ hochwertig und gleichzeitig preiswert in der Nähe angeboten werden.