AF2311 Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten im Pflegefall
Beginn | Mi., 22.03.2023, 20:00 - 21:30 Uhr |
Kursgebühr | 8,00 € |
Dauer | 1x |
Kursleitung |
Hildegard Surkamp-Brönstrup
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Der Tod, ein Thema, das keiner gerne anspricht. Doch nur wer eine letztwillige Verfügung trifft oder aber eine Verfügung unter Lebenden vornimmt, kann sicher sein, dass der eigene Wille nach dem Tode umgesetzt wird und auch sichergestellt ist, dass das Vermögen der Familie erhalten bleibt.
Im Vortrag werden zunächst kurz die Grundzüge des Erbrechts unter Berücksichtigung der ab dem 1.1.2010 geltenden Änderungen dargestellt.
Der Hauptbestandteil des Vortrags bezieht sich auf die Problematik welche Regelungsmöglichkeiten gegeben sind, um zu vermeiden, dass im Pflegefall Hausbesitz nicht für die Pflege verbraucht wird. Beim Pflegefall haben Eigentümer*innen nämlich grundsätzlich Eigentum für die Pflege einzusetzen. Es wird darauf eingegangen, wann der richtige Zeitpunkt für eine Hausübertragung zu Lebzeiten ist, welche Sicherungsmöglichkeiten für Übertragungsgebende und für Übertragungsnehmende bestehen und wie eine Abfindungsregelung für Geschwister gestaltet werden kann. Auch wird dargelegt, welche erbrechtlichen Lösungen gegeben sind.
Kursort
A21
Bahnhofstr. 10649525 Lengerich